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07.12.2009 - Informationen der Firma etracker zum Thema Datenschutz
Bitte beachten Sie:
Diese Zwischenversion wird nicht direkt für unsere Anwender zur Aktualisierung zur Verfügung gestellt. Vor der endgültigen Veröffentlichung erfolgen erst Anwendungstests.
Versionen welche für die Verwendung beim Anwender freigegeben wurden werden mit dem Hinweis "Steht zum Download bereit " markiert.
Informationen der Firma etracker zum Thema Datenschutz:
Seit vergangener Woche reißen die Meldungen zum Konflikt von Google Analytics und den Datenschützern nicht ab:
Datenschützer wollen Einsatz von Analytics verhindern,
http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2009-11/google-analytics-datenschutz, 24.11.2009
Website-Betreiber sind irritiert: 50.000 Euro Strafe für den Einsatz von Google Analytics?,
http://www.basicthinking.de/blog/2009/11/25/website-betreiber-irritiert-50-000-euro-strafe-fuer-den-einsatz-von-google-analytics/, 25.11.2009
Google Analytics im Visier vom Datenschutz,
http://www.internetworld.de/Nachrichten/Trends/Google-Analytics-im-Visier-vom-Datenschutz, 25.11.2009
Datenschützer wollen Webanalysediensten Fesseln anlegen,
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Datenschuetzer-wollen-Webanalysediensten-Fesseln-anlegen-871218.html, 27.11.2009
Aus diesem Grunde möchten wir erneut darauf hinweisen, dass wir mit etracker Web Analytics und etracker Visitor Voice 100% datenschutzkonforme Produkte anbieten. Es liegen keine Gründe für Verbote und Bußgelder gegen etracker Kunden vor, sofern die Option Erweiterte Datenschutzgesetzkonformität aktiviert ist.
Hintergrund
Die obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich haben auf der Sitzung des Düsseldorfer Kreises am 26./27. November 2009 in Stralsund beschlossen, dass bei Erstellung von Nutzungsprofilen durch Web-Seitenbetreiber die Bestimmungen des Telemediengesetzes (TMG) unbedingt zu beachten sind (siehe www.lfd.m-v.de/dschutz/beschlue/Analyse.pdf).
etracker steht seit vielen Jahren in engem Kontakt mit den Aufsichtsbehörden für Datenschutz. So haben wir uns im Jahr 2005/2006 nicht nur einem datenschutzrechtlichen Prüfungsverfahren nach §38.1 BDSG unterzogen, sondern sind seit jeher im Dialog mit den zuständigen Behörden, um neuesten Entwicklungen stets Rechnung zu tragen. Die nun vorliegenden neuen Beschlüsse konnten wir daher antizipieren und haben bereits im Juli 2009 unsere Software um eine weitere Datenschutzoption ergänzt: Mit der Wahl der Option Erweiterte Datenschutzgesetzkonformität genügen etracker Kunden auch den seit dem 26.11.2009 gültigen neuen Auflagen.
Sollten Sie bisher keine Änderungen an Ihren Einstellungen zum Datenschutz vorgenommen haben, so ist die Standard Datenschutzgesetzkonformität für Ihren Account voreingestellt. Änderungen an diesen Einstellungen, können Sie unter "Einstellungen" -> "Datenschutz" vornehmen.
Zusätzlich zu den Einstellungen zum Datenschutz empfehlen wir Ihnen dringend die Einbindung eines Datenschutzhinweises auf Ihrer Website, der den Besucher über Umfang und Zweck der Datenspeicherung informiert. In diesem Hinweis sollten Sie den Website-Besucher auf sein Widerspruchsrecht hinweisen und einen entsprechenden Widerspruchlink einfügen, den Sie in Ihrem etracker Account unter "Einstellungen" -> "Datenschutz" finden. Zu Ihrer Erleichterung stellen wir Ihnen eine rechtskonforme Formulierung für den Datenschutzhinweis inkl. Widerspruchslink ebenfalls unter dem Menüpunkt "Einstellungen" -> "Datenschutz" zur Verfügung.
Zur etracker Philosophie gehört ein sehr hoher Anspruch an den korrekten und vertraulichen Umgang mit Kundendaten. So betrachten wir beispielsweise IP-Adressen bereits seit Jahren als personenbezogene Daten und agieren entsprechend gesetzeskonform. IP-Adressen, wie auch Domainadressen werden bei etracker standardmäßig nur verkürzt gespeichert, so dass ein Rückschluss auf den einzelnen Besucher nicht möglich ist.
Weitere Informationen zum Thema Datenschutz bei etracker finden Sie auf unserer Website unter www.etracker.com/datenschutz, in unseren FAQs unter www.etracker.com/FAQ und für individuelle Fragen steht Ihnen auch unsere Datenschutzbeauftragte Frau Elke Hollensteiner unter privacy@etracker.com zur Verfügung.
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Diese Zwischenversion wird nicht direkt für unsere Anwender zur Aktualisierung zur Verfügung gestellt. Vor der endgültigen Veröffentlichung erfolgen erst Anwendungstests.
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