Zur Navigation. Zur Hilfsnavigation. Zum Inhalt.

KRZN - Hilfeseiten zur eGovernment-Suite


Inhalte durchsuchen


Hauptnavigation

  • Aktiver Bereich ist 1: System.
    • 1.1: Aktuelle Informationen.
    • 1.2: Systemvoraussetzungen.
    • Aktiver Bereich ist 1.3: erste Schritte.
      • 1.3.1: Ansichten.
      • 1.3.2: Arbeitsoberfläche.
      • Aktive Seite ist 1.3.3: Löschen eines Dokuments.

      • 1.3.4: Schnellsprungnavigation.
    • 1.4: Seminare.
    • 1.5: Tipps & Tricks.
    • 1.6: FAQ.
    • 1.7: Barrierefreiheit.
  • 2: Module.
  • 3: Gemeinsame Bestandteile.
  • 4: Wörterbuch.
  • 5: Seminare.

Inhalt

Sie befinden sich hier: Startseite » System » erste Schritte » Löschen eines Dokuments

Löschen eines Dokuments

Jedes Dokument kann in den Datenbanken gelöscht werden. Das Löschen eines Dokuments erfolgt in zwei Schritten:

a) Kennzeichnen (Markieren) des zu löschenden Dokuments

b) endgültiges löschen des Dokuments

Vorgehensweise
  1. Öffnen Sie eine beliebige Ansicht
  2. Markieren Sie das zu löschende Dokument
    Sie können auch mehrere Dokumente gleichzeitig markieren.
  3. Betätigen Sie die Taste Entf
  4. Sie erkennen das Symbol x vor dem Dokument. Somit ist das Dokument zum Löschen markiert. Durch nochmaliges drücken der Taste "Entf" (entsprechende Dokumentemüssenmarkiert sein) wird die Markierung entfernt.
  5. Betätigen Sie die Funktionstaste "F9" zum aktualisieren der Ansicht. Anstatt die Taste "F9" zu betätigen, können Sie auch die Datenbank schließen.
    Notes fragt Sie beim Aktualisieren oder Beenden, ob Sie die zum löschen markierten Dokumente löschen möchten.
  6. Beantworten Sie die Sicherheitsabfrage mit "Ja" um die Dokumente zu löschen.
Archivdatenbank

In der eGovernment-Suite wird eine Archivdatenbank angeboten. In dieser werden alle Inhaltsdokumente welche in Content-, Verzeichnis- Presse-, eVent- oder eCarddatenbanken gelöscht werden, verschoben. Aus dieser Datenbank kann das gelöschte Dokument wiederherestellt werden. Das Wiederherstrellen ist jedoch nur über einen begrenzten Zeitraum möglich (in der Regel 30 Tage).


Letzte Änderung: 22.06.2010 | 18:04 Uhr

 

Seitenanfang


Hilfsnavigation

  • A. Inhalt.
  • B. Impressum.
  • C. Anmelden.